Wenn Sie als freie Anlageberater den hohen finanziellen und administrativen Aufwand einer eigenen Gewerbeerlaubnis gemäß § 34f scheuen, beraten wir Sie gerne zu rechtlich sauberen Möglichkeiten, wie Sie zu erlaubnispflichtigen Produkte entweder in ein Haftungsdach kommen, bzw. dazu, welche Alternativen es sonst noch gibt.
In Deutschland gibt es 371.000 Ärzte, 164.000 Rechtsanwälte und 86.000 Steuerberater. Diese Zahlen lassen sich über die entsprechenden Kammern ganz einfach ermitteln. Bei der Frage, wie viele Finanzberater hierzulande von der staatlichen strengen Regelung rund um die Gewerbeerlaubnis für die gewerbsmäßig Anlagevermittlung betroffen sind, ist das deutlich komplizierter.
Seit dem 1. Januar 2013 ist die Anlagevermittlung an eine neue Gewerbeerlaubnis der zuständigen Behörde nach § 34f Abs. 1 GewO gebunden, die neben der Zuverlässigkeitsprüfung, dem Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung und einer Prüfung mit Sachkundenachweis dem Erlaubnisinhaber zusätzliche Berufspflichten auflegt. Diese Beratungs-, Dokumentations- und Informationspflichten bedeuten einen hohen finanziellen und administrativen Aufwand.
Hochrechnungen gehen davon aus, dass es in Deutschland insgesamt 320.000 betroffene Vermittler gibt, die heute die oben stehenden Anlageprodukte nicht mehr anbieten dürfen.
Das Haftungsdach für die gewerbsmäßig Anlagevermittlung bedeutet, dass der Anlageberater als vertraglich gebundener Vermittler im Namen und auf Rechnung des Rechtsträgers fungiert. Das Haftungsdach ist verpflichtet, den Berater zu beaufsichtigen und zu kontrollieren. Gegenüber dem Kunden tritt der/die Berater(in) wie ein(e) Angestellte(r) auf, auch wenn er/sie auf selbständiger Basis tätig ist.
Wenn Sie Interesse haben und den Schulungsaufwand nicht scheuen, schicken Sie uns gerne eine Mailanfrage
Als unser Partner müssen Sie sich den Kunden auch dann nicht entgehen lassen, wenn Sie über die notwendige Erlaubnis gemäß § 34 f oder die IHK Sachkundeprüfung oder über die Befreiung aus dem Haftungsdach nicht verfügen. Als Tippgeber erhalten Sie für die erfolgreiche Kontaktanbahnung zu einem potenziellen Interessenten eine transparente und attraktive Leads-Vergütung.
Die Beratung wird dann von erfahrenen Kollegen durchgeführt, die über die notwendige Erlaubnis und Sachkundeprüfung verfügen:
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Das Know How rund um das Thema Versicherungen wird von der go-digital24 GmbH auf das Schwesterunternehmen zukunft24.versicherung ausgelagert. Als ungebundener Makler setzen wir uns mit Service u. fairen Verträgen vom Wettbewerb ab (Beispiel Regelungen zur Vertragsdauer gemäß § 9)
Der Maklervertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann vom Kunden jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.
Wir überzeugen durch hohe Kundenzufriedenheit, eigene Qualitätsansprüche und mit unseren Dienstleistungen. Die Geschäftsbeziehung endet nicht mit dem Verkauf, d.h. wir bleiben weiterhin Ansprechpartner, kümmern uns im Schadenfall und bauen langjährige und vertrauensvolle Kundenbeziehungen auf.Unsere Kündigungsfrist definiert sich dadurch ausschließlich über die Messlatte der Kundenzufriedenheit.
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