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Wer? Wie? Was?

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Die betriebliche Altersversorgung ist zunehmend ein wichtiger und unverzichtbarer Bestandteil der persönlichen Zukunftsplanung. Als AN haben Sie die Chance, unter Beteiligung des AG und  hoher staatlicher Förderung eine attraktive Zusatzrente anzusparen, die weitgehend auch nicht mit einer Grundrente verrechnet wird.

Altersarmut

Handlungsfeld Rente & Grundsicherung

 

Aus der Berechnungsformel der gesetzlichen Rentenversicherung geht schnell hervor, dass ein Arbeitnehmer nach 40 Berufsjahren u. heutigem Bruttoeinkommen von 2.500 € immer noch in der Grundsicherung von ca. 836 € liegt. Der/die Rentner(in) erhält vom Sozialamt einen Zuschuss u. die Kinder müssen sich im Rahmen ihres eigenen Einkommens beteiligen.

100€ für 10€, wie geht das denn?

Die Betriebsrente ist ein wichtiger Bestandteil zur nachhaltigen Verbesserung der eigenen Altersversorgung. Unter der Überschrift 10€ investieren +100€ anlegen benötigen Arbeitgeber Arbeitnehmer lediglich ein Zeitinvestment Video “Ein Film sagt mehr als 100 Folien“ von 2 Minuten und 10 Sekunden!

AG-Beteiligung + Steuervorteile + Zuschüsse Optimierung gKV

In Abhängigkeit zum Einkommen & Familienstand bieten wir dem Arbeitnehmer u. auch dem Arbeitgeber auch komplett 100 % budgetneutrale und gegenfinanzierte Bausteine (Beispiel AN, 30 J. vh. 2 K, 36.000 € Einkommen, Beitrag bAV 1.200 €,Zusatzrente 609 €, Eigenanteil Arbeitnehmer 0 €, Eigenanteil Arbeitgeber 0 €.

Beratungs Know How und die Durchführungswege

 

Das betriebliche Altersversorgungsgesetz gewährt dem Arbeitnehmer in § 1a einen Rechtsanspruch gegen den Arbeitgeber auf Umwandlung von Lohn & Gehalt zur Verwendung für die bAV. Bei einer möglichen Versorgungsordnung stehen wir auch dem Arbeitgeber, unabhängig von der Mitarbeiteranzahl, mit unserem Know How zur Verfügung u. beachten die steuer- u. bilanzrechtlichen u. unternehmenspolitischen Gründe. Bei der Auswahl des Durchführungsweges stehen wir dem Arbeitgeber selbstverständlich beratend zur Verfügung. Hier an dieser Stelle befassen wir uns mit wichtigen Kurzinfos und den beiden häufigsten Durchführungswegen, der Direktversicherung und der U-Kasse.

Der steuerfreie Höchstbetrag der Entgeltumwandlung beträgt 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung; der sozialversicherungsfreie Höchstbetrag beträgt 4 %. Soweit der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge spart, ist er künftig dazu verpflichtet, den von ihm ersparten Arbeitgeberanteil an den Sozialversicherungsbeiträgen in pauschalierter Form (15 % des Umwandlungsbeitrags) zugunsten seines Beschäftigten an die durchführende Versorgungseinrichtung weiterzuleiten. Diese Regelung gilt für alle ab 2019 abgeschlossenen Entgeltumwandlungsvereinbarungen. Für vorher abgeschlossene oder bereits bestehende Entgeltumwandlungsvereinbarungen ist der Zuschuss erst ab 2022 zu zahlen.

Der Arbeitgeber finanziert die von ihm zugesagte Versorgungsleistung über Zuwendungen an die Unterstützungskasse aus. Hierbei ist es das kaufmännische Ziel der Unternehmen, die Zuwendungen steuerlich als Betriebsausgaben ergebniswirksam ansetzen zu können. Über diesen Weg können somit nahezu unbegrenzt Aktivbezüge in Altersversorgung umgewandelt werden.

Im Betriebsrentenstärkungsgesetz 2018 wurden zusätzliche Anreize für Geringverdiener für den Auf- und Ausbau einer betrieblichen Altersversorgung gesetzt. Als Geringverdiener gelten Beschäftigte bis 2.200 Euro. Zahlt der Arbeitgeber mindestens 240 € bis 480 € als zusätzlichen Arbeitgeberbeitrag zur bAV eines Geringverdieners ein, erhält er dafür einen Förderbetrag von 30 % , also 72 € bis maximal 144 € im Kalenderjahr. Der zusätzliche Arbeitgeberbetrag bleibt für Geringverdiener steuerfrei. Im Gegenzug kann der AG dieses Modell dazu nutzen, um die Belegschaft im Rahmen einer Versorgungsordnung an eine günstige U1/U2 Umlage anzuschließen. Im Ergebnis führt das zu weiteren Einsparmöglichkeiten, bzw. zur budgetneutralen Erhöhung der Altersversorgung.

Die MetallRente und KlinikRente haben zusammen ca. 1.000.000 Mitgliedern und sind Deutschlands größte Versorgungswerke wenn es um Altersvorsorge, Berufsunfähigkeit, Erwerbsminderung und Pflege geht. Wenn sich der Kunde für uns entscheidet optimieren wir als MetallRentenberater und KlinikRentenberater seine gesamte Versorgung. Der Schnellrechner zeigt mit wenigen Angaben, mit welchen Anwartschaften der Kunde rechnen kann. Zusätzlich optimieren wir die Zahl-Beiträge mit unseren Rahmenverträgen “Zuschuss gesetzliche Krankenversicherung & Einsparpotential U1/U2 Umlage”.

https://www.metallrente.de/angebote/schnellrechner/

Um die bAV zusätzlich zu stärken, können die Arbeitgeber in dem sogenannten Sozial- oder Tarifpartnermodell, ab 2018 auf tariflicher Grundlage reine Beitragszusagen einführen. Der Arbeitgeber ist lediglich verpflichtet, den vereinbarten Beitrag an die Versorgungseinrichtung zu bezahlen. Dabei sind Mindest- oder Garantieleistungen für Arbeitnehmer verboten. Nichttarifgebundene Arbeitgeber und Beschäftigte können vereinbaren, dass die einschlägigen Tarifverträge auch für sie gelten sollen.

Auf die Betriebsrente zahlen Rentner Einkommenssteuer. Weil der persönliche Einkommenssteuersatz im Alter meist niedriger als während des Berufslebens ist, sparen sich Rentner Steuern. Die Besteuerung der Rentner ist über die Grundfreibeträge so geregelt, dass ein alleinstehender Rentner mit Stand 2018 ab 9.001 €, ein Ehepaare in Rente ab Jahreseinkommen 18.001 € Einkommensteuer entrichten muss. In Abhängigkeit zur Steuerprogression werden die darüber hinausgehenden Einkünfte zwischen 1 % bis 45 % versteuert ( Beispiel: Ein Single mit Jahreseinkommen 18.000 €/ Ehepaar 36.000 € zahlt eine Einkommenssteuer von ca. monatlich 40 €).

Pflicht- oder freiwillig Versicherte Rentner, zahlen auf die Betriebsrente zusätzlich Krankenversicherung. Diese Beiträge wirken allerdings wieder steuermindernd. Wenn Rentner sich ihr Guthaben aus der Direktversicherung auf einen Schlag auszahlen lassen werden die Abgaben über 10 Jahre gestreckt.

Altersarmut

Machen Sie uns per E-Signatur handlungsfähig

Das Know How rund um das Thema Versicherungen wird von der go-digital24 GmbH auf das Schwesterunternehmen zukunft24.versicherung ausgelagert. Als ungebundener Makler setzen wir uns mit Service u. fairen Verträgen vom Wettbewerb ab (Beispiel Regelungen zur Vertragsdauer gemäß § 9)

Der Maklervertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann vom Kunden jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.

Wir überzeugen durch hohe Kundenzufriedenheit, eigene Qualitätsansprüche und mit unseren Dienstleistungen. Die Geschäftsbeziehung endet nicht mit dem Verkauf, d.h. wir bleiben weiterhin Ansprechpartner, kümmern uns im Schadenfall und bauen langjährige und vertrauensvolle Kundenbeziehungen auf.Unsere Kündigungsfrist definiert sich dadurch ausschließlich über die Messlatte der Kundenzufriedenheit.

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